Wann fallen Kosten an?



Vor meiner Beauftragung informiere ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Das Mandatsverhältnis kommt nicht automatisch mit einer Terminvereinbarung zu Stande, sondern erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung.

Die Vergütung richtet sich seit 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG).

Darüber hinaus sind Honorarvereinbarungen selbstverständlich möglich.

Die Gebühr für eine Erstberatung ist individuell zu vereinbaren. Sie beträgt in der Regel zwischen 30,00 Euro und 120,00 Euro.

Verfügen Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen, um für die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung aufzukommen, kann die Abrechnung für die außergerichtliche Tätigkeit über Beratungshilfe erfolgen, für gerichtliche Tätigkeit über Prozesskostenhilfe.